Bedarfsorientierte Bedienform
On-Demand-Verkehre unterstützen einen flächendeckenden und nachhaltigen Ausbau des ÖPNV und können insbesondere Lücken schließen, wenn der reguläre Linienverkehr vor Ort wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Ein wichtiger Beitrag zu einem attraktiven ÖPNV in Bayern sind sogenannte bedarfsorientierte Bedienformen, die insbesondere im ländlichen Raum große Potenziale bergen. Als Bedarfsverkehre, auch On-Demand-Verkehr, On-Demand-Service (ODS) oder flexible Bedienform genannt, bezeichnet man ein Mobilitätsangebot, welches nur nach Bedarf, also auf Bestellung verkehrt. Für die Nutzung ist also die Anmeldung eines Fahrtwunsches nötig. Das birgt viele Vorteile, denn so lassen sich Lücken schließen, wenn der reguläre Linienverkehr vor Ort wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Nicht nur das – auch eine zusätzliche Vernetzung mit bestehenden Mobilitätsangeboten ist dadurch möglich.
Kein Wunder also, dass moderne Bedarfsverkehre gefragt sind. Bei deren Planung und Umsetzung gilt es allerdings einige Punkte zu beachten:
- Welche Phasen durchlaufe ich bei der Konzeption einer flexiblen Bedienform und was gilt es in diesen zu beachten?
- Welche Marketingmaßnahmen können mein Projekt in diesen Phasen unterstützen?
- Welche Angebotsform wähle ich? Ein Rufbus, ein Anruf-Sammel-Taxi oder einen moderneren Bedarfsverkehr?
- Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten bietet mir die Angebotsform und welche Anforderungen gehen damit einher?
- Was muss ich bei der Gestaltung des Bediengebiets und der Haltestellenkonzeption beachten und inwiefern hängt dies mit der Tarifgestaltung zusammen?
- Welche Fördermöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?
FAQ
Im Jahr 2021 hat der Bund mit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die rechtliche Grundlage für neue Mobilitätsangebote geschaffen. Das Gesetz definiert zwei neue Mobilitätsformen. Der „Linienbedarfsverkehr“ (§ 44 PBefG) ist eine davon und stellt eine Erweiterung des öffentlichen Linienverkehrs dar, bei dem die Fahrzeuge auf Bestellung virtuell definierte Haltepunkte anfahren.
Landes- und bundesweite Tarifangebote, wie das Deutschlandticket, müssen im Falle einer Förderung nach der Richtlinie zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum akzeptiert werden. Die Erhebung eines Zuschlages ist allerdings möglich.
Hier geht's zum Infoblatt Tarifgestaltung...
Der Zuwendungsempfänger hat eine Bereitstellung der Daten an das Durchgängige Elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System (DEFAS) beziehungsweise die Mobilitätsplattform des Freistaates Bayern sicherzustellen.
Für die Integration von Flächenbetriebssystemen in DEFAS werden zwei Dinge benötigt:
- Fahrplandaten
- Buchungsschnittstelle
Für die Angebotsintegration werden die Dateien in Form von XML-Dateien in DEFAS hinterlegt. Enthalten sind die Bedienzeiten, Haltestellen, Fahrtzeiten, das Bediengebiet sowie Anmeldehinweise. Zur tiefenintegrierten Buchung von Bedarfsverkehren ist die Bereitstellung einer Buchungs-API zum Dispositions-/Buchungssystem erforderlich.
Die Datenintegration in DEFAS ist auch Voraussetzung für die Anschlussförderung der Förderrichtlinie des Freistaats und für die Förderung des Freistaats für Dispositionssysteme.
Hier geht's zum Infoblatt Datenbereitstellung... und hier zur Anleitung für die Integration von Bedarfsverkehren in DEFAS...
Ergebnisse von Begleitforschung sowie eine Sammlung verschiedener Literaturhinweise finden Sie im Handout Literaturhinweise.
Noch Fragen?
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH
Projektteam Nachhaltige Mobilität
Bianca Aßmus
Ansprechpartnerin Schwaben, Ober-, Unter- und Mittelfranken
Telefon: 089 748825-392
bianca.assmus@bahnland-bayern.de
Jan Phillip Ronde
Ansprechpartner Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz
Telefon: 089 748825-393
janphillip.ronde@bahnland-bayern.de
Koordinierungsstelle Mobilitätsdaten
fahrgastinfo@bahnland-bayern.de