Schnell, bequem, direkt: MVV-Expressbus-System im Landkreis Fürstenfeldbruck
Durch Einrichtung von fünf Expressbuslinien mit dichtem Takt und Bedienung nur wichtiger Haltestellen in die Landkreise Dachau, München und Starnberg und in das Stadtgebiet München erhalten die Fahrgäste beschleunigte Direktverbindungen zwischen Regionalzug-, S-Bahn- und U-Bahnhöfen.
Durch ihre Vorteile für die Fahrgäste sind die Expressbusse ein wichtiger Baustein des ÖPNV-Netzes vor Ort und steigern die Attraktivität des Angebots. Expressbuslinien verbinden auf direktem Linienweg und mit dichtem Takt Bahnhöfe und größere Orte miteinander. Dabei werden nur wenige, wichtige Haltestellen mit Umsteigefunktion bedient, um kurze Reisezeiten zu ermöglichen. Dies gelingt auch durch die tangentiale Ausrichtung des Expressbusliniennetzes als Ergänzung zu den radial auf München zulaufenden Bahnlinien.
Expressbusse ermöglichen den Fahrgästen schnell und bequem das „Querfahren" zwischen den Außenästen der drei S-Bahnlinien S3, S4 und S8 im Landkreis Fürstenfeldbruck, ohne zum Umstieg über die dichtbelastete S-Bahn-Stammstrecke fahren zu müssen. Der Landkreis Fürstenfeldbruck hat seit 2014 kontinuierlich sein Expressbus-Angebot ausgebaut. Aktuell gibt es vier Linien, mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 kommt eine weitere Expressbuslinie dazu.
Die Vorlaufzeit mit Planung und Ausschreibung für eine neue Buslinie beträgt üblicherweise um die zwei Jahre, was relativ kurzfristig deutliche Verbesserungen des ÖPNV-Angebots für die Fahrgäste ermöglicht und kann ohne ausufernden Ressourceneinsatz als Pilot und Vorstufe für mögliche Schienenverbindungen der Zukunft dienen.
Ziel +
Die Einrichtung von schnellen und direkten Busverbindungen zwischen größeren Orten und den Bahnhöfen der Region, um den Fahrgästen kürzere Reisezeiten zu ermöglichen. Das steigert die Attraktivität des ÖPNV-Angebots und schafft somit eine bessere Alternative zum MIV.
Rechtliche Grundlagen +
Bayerisches ÖPNV-Gesetz (BayÖPNVG), Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (2009), Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) inkl. Teilfortschreibung, Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises (2012) und aktueller Nahverkehrsplan (2019).
Begleitmaßnahmen +
Ressourcen (nicht finanziell): Die für das Projekt verantwortliche Stabsstelle ÖPNV gibt es seit 1995: Es musste keine neue Stelle geschaffen werden; MVV-Planer/-innen konnten in das Projekt mit einbezogen werden; insgesamt kein personeller Ressourcenverbrauch
Bürgerbeteiligung: Workshops mit Bürgerbeteiligung zum Thema Mobilität z.B. im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzept oder des Leitbildes des Landkreises; Workshops mit Interessensgruppen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans; Online-Beteiligung für Bürger-/innen
Begleitkommunikation: Kostenfreie anderthalbmonatige Testphase des Busangebots und kostenlose Schnuppertage oder -wochenenden; Radio-Spots (Top FM), Fahrplanheft, Minifahrpläne, Infoblätter, Werbeanzeigen (Tages- und Wochenzeitungen, Magazine), Pressemitteilungen und redaktionelle Beiträge
Ergänzende Baumaßnahmen: Ein paar weitere Haltestellen, Haltestellen werden in Zukunft barrierefrei umgesetzt (u.a. Vorgabe PBefG)
Hemmnisse +
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Erfolgsfaktoren +
Ansprechende Außendarstellung der Busse; Kosten- und Zeitersparnis für Fahrgäste; gute/routinierte Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten; frühzeitige Planung (inkl. Meilensteinen und Fristen) = positiver Zeitdruck; durch Pilot: schaffen von Akzeptanz für das Projekt
Ansprechpartner/in
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