Intermodales Mobilitätskonzept im Landkreis Bamberg
Zur Verbesserung der nachhaltigen Mobilität im Landkreis Bamberg bildet der ÖPNV das Rückgrat. Das Intermodale Mobilitätskonzept betrachtet alle Verkehrsarten und Vorschläge zur umfassenden Nutzung des Umweltverbundes und plant Schritt für Schritt eine Umsetzung durch den Landkreis und die Gemeinden.
ÖPNV und Planung für andere Verkehrsmittel
Im Juli 2016 beschloss Bamberg, als erster Landkreis im VGN-Verbund in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, den politischen Vertretern/-innen, Verkehrsunternehmen, Arbeitgebern/-innen, Schulen, interessierten Bürgern/-innen und Verbänden ein intermodales Mobilitätskonzept zu erarbeiten.
Im Vordergrund steht die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots. Weitere Aspekte eines öffentlichen Mobilitätsangebots mit Schnittstellen zum ÖPNV werden betrachtet: z.B. lokale Verkehrskonzepte in den Gemeinden, Radverkehr, Elektromobilität, Carsharing, Pendlerparkplätze, Mitnahmeangebote und Digitalisierung. Die verschiedenen Maßnahmen werden bis 2024 realisiert.
Folgende Maßnahmen sind umgesetzt:
ÖPNV
- Planungsgrundlagen für Ausweitung des Busnetzes ab 2024
Radverkehr
- Ladestationen für Pedelecs
- Erstellung eines Alltagsradverkehrskonzepts
E-Mobilität
- Ausweitung des Carsharing-Angebotes mit E-Fahrzeugen
- Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Mobilstationen
- P+R-Plätze
Mobilstationen
- Standorte an Haltestellen von Bus/Bahn
- Fahrradabstellanlagen
- E-Ladesäulen
- Rad-Verleih
- Info-Möglichkeiten für Bürger/-innen
Die Planung der multimodalen Verknüpfungspunkte erfolgt durch den Landkreis. Die Standortplanung erfolgt in Absprache mit den lokalen Akteuren/-innen und Baulastträgern/-innen. Die Planung umfasst das Mobilitätsmanagement, Kommunikation, Unterstützung bei der Erlangung von Fördermitteln und Begleitung der Umsetzung.
Ziel +
Linienhierarchien, Bedienungstakte/ -zeiten, Fahrzeugdesign/ -standards, Anschlusssicherung, Prüfung der Fahrradmitnahme im ÖPNV, Zubringer und Shuttleverkehre, Bürgermobile sowie Unterstützung der Gemeinden bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Disposition.
Rechtliche Grundlagen +
Beschluss des Kreistages 2018
Begleitmaßnahmen +
Ressourcen (nicht finanziell): Koordinierungsstelle im Landratsamt
Bürgerbeteiligung: Verstetigung ehrenamtlicher Mobilitätsangebote als Zubringerverkehre aus den Gemeinden; breite Beteiligung während des Planungsprozesses
Ergänzende Baumaßnahmen: Fahrradabstellanlagen und Mobilstationen mit lokalen Partnern
Ansprechpartner/in
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